Abwicklung und Verrechnung
Im Vorfeld
Damit Sie in den Genuss einer logopädischen Behandlung kommen können, braucht es eine ärztliche Verordnung. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit, ebenso wie bereits vorliegende Befunde.
Verrechnung nach dem Wahlarztprinzip
Als Wahllogopädin verrechne ich nicht direkt mit Ihrer Kasse. Daher erhalten Sie am Ende der Behandlungsdauer oder nach einem vereinbarten Abrechnungszeitraum eine Honorarnote zur Begleichung. Seit Juli 2023 liegt der Tarif bei EUR 80,- pro 45 min.
Terminausfälle
Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht eingehalten werden mind. 24 h vorher abgesagt werden müssen. Ansonsten werden sie verrechnet.
Hausbesuche
Ein Hausbesuch wird idealerweise vom Arzt verschieben, damit Sie später dafür eine Rückerstattung von Ihrer Kasse erhalten. Der Hausbesuchszuschlag setzt sich derzeit aus einem Pauschale von EUR 35,- zuzüglich Kilometergeld zusammen.
Rückerstattung
Kassen
Damit Ihre Kasse Ihnen Kosten rückerstattet, müssen Sie folgende Schritte beachten:
1. ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn von der Kasse bewilligen lassen,
2. Honorarnote bezahlen,
3. Zahlungsbestätigung und Bewilligung bei Ihrer Kasse einreichen.
Neurorehavertrag oder Schlaganfallpfad
Ein solcher Vertag besteht mit meiner Praxis nicht. Eine direkte Verrechnung ist daher nicht möglich.
Land Tirol
Sofern es sich um eine Leistung nach dem Tiroler Teilhabegesetz handelt, wird mit dem Land Tirol direkt verrechnet. So müssen Sie nur den Selbstbehalt bei mir begleichen (EUR 30,- für 45 min).